Gewinne
- Die Gewinne werden am jeweiligen Aktionstag hinter dem Kalendertürchen angezeigt.
- Eine (Teil-)Auszahlung des Gewinns oder ein Tausch ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
Ausschluss von der Teilnahme am Gewinnspiel; Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
- Die RSG Group ist berechtigt, Teilnehmende, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Der Einsatz technischer sowie sonstiger unerlaubter Hilfsmittel ist bei der Teilnahme am Gewinnspiel nicht gestattet. Die RSG Group ist berechtigt, Teilnehmende bei einer Manipulation gleich welcher Art und welchen Umfangs und ohne nähere Angaben von Gründen, von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt auch, wenn jemand bereits als Gewinnender ermittelt wurde oder die Annahme des Gewinns erklärt wurde; in diesem Fall entfällt der Gewinn bzw. kann dieser von der RSG Group zurückgefordert werden.
- Die RSG Group ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung zu unterbrechen oder vorzeitig abzubrechen oder zu beenden, wenn
- das Gewinnspiel von Facebook/Instagram gestoppt wird oder
- das Gewinnspiel durch Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der bereits erfolgten Posts der Teilnehmenden nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Die vorzeitige Beendigung wird die RSG Group den Teilnehmenden in geeigneter Weise auf der JOHN & JANE’S Instagram sowie Facebook-Seite mitteilen.
VII. Rechte; Rechtsübertragung
- Die Teilnehmenden versichern gegenüber der RSG Group, Rechteinhaber für alle von ihnen hochgeladenen Texte und/oder Bilder zu sein. Ferner wird versichert, dass mit diesen Einsendungen keine Rechte Dritter verletzt werden; dies umfasst insbesondere fremde Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die RSG Group von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung derartiger Rechte im Rahmen der vereinbarungsgemäßen Nutzung durch die RSG Group und den Rechtsverfolgungskosten freizustellen.
- Die vorstehend genannte Rechteübertragung an die RSG Group erfolgt unentgeltlich; es besteht kein Anspruch auf Vergütung oder Aufwendungsersatz.